Scheidungsberatung

Bei einer anstehenden Scheidung stellen sich zunächst ein paar grundlegende Fragen. Für viele bedeutet die Scheidung der erste Kontakt mit einem Gericht. Das Team der Streitschlichter bietet Ihnen zur Orientierung hier zunächst einen ersten Überblick.

Für weitere Fragen bieten wir im Rahmen der Mediation eine Scheidungsberatung an, um Sie umfassend zu unterstützen. Dabei arbeiten wir persönlich auf Sie und ihre Situation abgestimmt, um Konflikte oder gar Rosenkriege erst gar nicht zustande zu kommen lassen bzw. zu vermeiden.

Scheidungsberatung Gericht

Welche Art von Scheidungen gibt es in Österreich?

  • Eine Ehe kann aus dem Verschulden eines Partners (beispielsweise bei Ehebruch, psychische oder physische Gewalt) geschieden werden. Dann kann der schuldlose Ehegatte beim zuständigen Bezirksgericht eine Scheidungsklage einbringen, in der er begehrt, dass die Ehe aus dem Verschulden des anderen geschieden wird. Daran knüpfen oft langwierige Gerichtsverfahren an, in denen zunächst zu prüfen ist, ob und wenn ja, welchen der Ehegatten tatsächlich das Verschulden in welchem Ausmaß trifft. Solche Verfahren können nicht selten wechselseitige Vorwürfe zu Tage bringen, die schlussendlich in einem Rosenkrieg enden, den in dieser Form keiner der Beteiligten wünscht. Zudem sind allein durch das Scheidungsverfahren noch eine Fragen nicht geklärt: wer bekommt das gemeinsame Haus nach der Trennung? Bekomme ich nacheheliche Unterhalt und wenn ja, in welcher Höhe? Wann und wo kann ich die Kinder sehen?
  • Eine Ehe kann auch bei Zerrüttung der häuslichen Gemeinschaft seit zumindest drei Jahren geschieden werden. Auch in diesem Fall ist beim zuständigen Bezirksgericht eine Scheidungsklage von einem der Ehegatten einzubringen. Der nicht klagende Ehegatte kann in diesem Fall begehren, dass ausgesprochen wird, dass den Kläger das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung trifft. Dies hat wiederum zu Folge, dass das Gericht die erhobenen Vorwürfe zum Verschulden eindringlich zu prüfen hat. Auch diese Verfahren können in Streit enden und sind die oben genannten Punkte (Aufteilung des Vermögens, gemeinsame Kinder, Unterhalt, Allimente) allein durch das Scheidungsverfahren noch nicht geklärt.
  • Daher stellt die häufigste und wohl auch für alle Beteiligten „friedlichste“ Form der Scheidung die einvernehmliche Scheidung dar. In diesem Fall wird keine Klage bei Gericht eingebracht, sondern es beantragen beide Ehegatten, dass die Ehe im Einvernehmen geschieden wird. Der entscheidende Vorteil dieser Scheidungsart besteht darin, dass die Ehegatten einen umfassenden Scheidungsvergleich dem Gericht vorzulegen. In diesem sind die wesentlichen Scheidungsfolgen im Einvernehmen bereits geregelt. Somit stellt die einvernehmliche Scheidung die einzige Möglichkeit der Scheidung dar, bei der nicht zwingend weitere gerichtliche Verfahren (Unterhaltsverfahren, Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren, Aufteilungsverfahren) nachfolgen müssen, weil bereits sämtlich Angelegenheiten erledigt sind.

Wo wird die Scheidung durchgeführt?

Für Scheidungsverfahren sind in Österreich ausschließlich die Bezirksgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Ehegatten. Sollten diese nicht mehr gemeinsam wohnen, gibt es genaue gesetzliche Vorschriften, welches Gericht für wen zuständig ist. Gerne geben wir ihnen bei der Scheidungsberatung darüber Auskunft, wo und wie sie ihren Antrag auf einvernehmliche Scheidung einzubringen haben.

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Wie ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung?

Zunächst sollten Sie den Antrag auf einvernehmliche Scheidung sowie den Vergleichsentwurf über die wesentlichen Scheidungsfolgen ausfüllen. Dieser Antrag ist von beiden Eheleuten eigenhändig zu unterzeichnen. Ein entsprechendes Formular liegt bei jedem Bezirksgericht zur Entnahme auf. Gerne können wir Ihnen das Formular zur Verfügung stellen.

In weiterer Folge geben Sie dieses Antragsformular samt Vergleichsentwurf beim zuständigen Gericht ab, dies können Sie jederzeit zu den Amtsstunden in der Einlaufstelle oder postalisch übermitteln.

In weiterer Folge erhalten Sie per Post eine Ladung zu einer gemeinsamen Verhandlung. Dieser Termin findet meistens in den nächsten Wochen bzw. Monaten statt. Bei diesem Termin sind sämtliche notwendigen Dokumente (Heiratsurkunde, Pass, etc.) mitzunehmen. Der oder die Richterin wird mit Ihnen nochmals den Scheidungsvergleich im Detail durch besprechen. Sollten alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, ist der Ausspruch der Scheidung sodann im Einvernehmen möglich.

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Was passiert wenn ich am vorgegebenen Termin verhindert bin bzw. mir nicht sicher bin, ob ich tatsächlich die Scheidung möchte?

Grundsätzlich ist der Ladung des Gerichtes folge zu leisten. Sollten Sie aus einem wirklich wichtigen und unaufschiebbaren Ereignis verhindert sein, können Sie bei Gericht eine Verschiebung des Termins beantragen. Wenn Sie zum Scheidungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, gilt Ihr zuvor eingebrachter Scheidungsantrag als zurückgezogen. In diesem Fall müssten Sie, wenn Sie dennoch eine Scheidung möchten, nochmals einen neuen Antrag einbringen. Dadurch fallen erneut Gerichtsgebühren an.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich eine Scheidung wollen, sollten Sie mit dem Einbringen eines Scheidungsantrages jedenfalls zuwarten. Dieser sollte nur dann bei Gericht abgegeben werden, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich ganz sicher sind, auch weil mit der Abgabe des Scheidungsantrages bereits Gerichtsgebühren anfallen. Sollten Sie dennoch kurzfristig noch Zeit benötigen, können Sie bei Gericht einerseits um eine Verschiebung des Termins bitten. Andererseits können die Parteien ein „Ruhen des Verfahrens“ vereinbaren. Dann können Sie nach Ablauf von drei Monaten die Fortsetzung beantragen.

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Brauche ich für die einvernehmliche Scheidung einen Rechtsanwalt oder Notar?

In Österreich besteht bei Scheidungsverfahren das Prinzip der relativen Anwaltspflicht. Dies bedeutet, dass sich keine der Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Wenn Sie sich jedoch vertreten lassen wollen, ist dies nur durch einen Rechtsanwalt möglich. Durch eine Gesetzesänderung ist es nicht mehr möglich, dass beide Parteien durch ein und denselben Rechtsanwalt vertreten werden. In den meisten Fällen, finden die einvernehmlichen Scheidungen ohne Rechtsanwälte statt. Es obliegt Ihnen abzuwägen, ob Sie es für notwendig erachten, einen Rechtsanwalt mitzunehmen. Jedenfalls können Sie den beispielsweise in der Mediation ausgearbeiteten Scheidungsvergleich vorab einem Rechtsanwalt zur Durchsicht geben.

Die Zuhilfenahme eines Notars kann vor allem bei komplexen Grundbuchsübertragungen bzw. Grundbuchsänderungen nützlich sein. 

Worin liegt der Vorteil einer Mediation bei uns vor einer einvernehmlichen Scheidung?

 

  • umfassende Ausarbeitung des Scheidungsvergleiches
  • nachhaltige Lösungen
  • Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • durch unsere jahrelange Erfahrung auch mit Konflikten nach abgeschlossener Scheidung wissen wir, welche Themen für die Aufrechterhaltung des Friedens, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, besonders wichtig sind
  • Bei vorhandenen minderjährigen Kindern, kann die einvernehmliche Scheidung zwingend nur mehr nach dem Besuch einer verpflichtenden Eltern- bzw. Erziehungsberatung durchgeführt werden. Bei uns erhalten Sie im Rahmen der Mediation eine solche Beratung und erhalten sodann die Bestätigung zur Vorlage an das Gericht. Näheres zum Thema Eltern- und Erziehungsberatun finden sie hier.

Wir bieten bei der Scheidungsberatung nachstehende Unterstützung an:

Vor der Scheidung:

  • bei Ihrem Bemühen um eine positive Veränderung, damit es nicht zur Scheidung kommt
  • bei Ihrer Suche nach der für Sie besten Lösung
  • über Scheidungsfolgen für Sie und Ihre Kinder
  • bei der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung zum Wohle aller Betroffenen

Während der Scheidung:

  • um mit den Auswirkungen der Scheidung besser zurecht zu kommen
  • bei der Planung nächster Schritte

Nach der Scheidung:

  • bei der „Neustrukturierung“ Ihrer neuen Lebensphase, wie z.B. Besuchsrecht, Kinderbetreuung, Finanzsituation und der Neugestaltung Ihrer Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Bekannten
  • beim Aufbau der neuen Elternschaft mit ihrem Expartner
  • bei der Entwicklung Ihrer neuen Ziele und der Erreichung neuer Lebensperspektiven.
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Eine Scheidung ist immer schmerzlich Diese Situation bringt oft Überforderung mit sich, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Viele Menschen suchen Unterstützung, um die Trennung für die Kinder so schonend und so gut wie möglich zu vollziehen. Wichtig für das Wohl der Kinder in der Trennungsphase ist, dass die Eltern wohlwollend, fair und wertschätzend miteinander und gegenüber den Kindern, umgehen. Das ist in der Trennungssituation selten einfach. Deshalb bieten wir Unterstützung auf diesem Weg an.

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