Mediationskonzept

Nach Besemer (1993) stellt Mediation eine Form der Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte dar. Das Ziel soll in einer einvernehmlichen Problemlösung besteht, bei der es keine Sieger und Verlierer gibt, sondern alle Konfliktparteien gewinnen können. Das Mediationskonzept ist dadurch gezeichnet, dass die Konfliktparteien die Problemlösung selbst erarbeiten und nicht von einer fremden Person vorgegeben erhalten.

Mediationskonzept

Besemer (1993) nennt acht Grundannahmen als Mediationskonzept:

  1. Ein Konflikt ist gesund, aber ein ungelöster Konflikt ist gefährlich.
  2. Häufig resultiert ein Konflikt eher daraus, dass die Parteien nicht wissen, in welcher Form sie ein Problem lösen können, als dass sie es nicht lösen wollen.
  3. Die an einem Streit Beteiligten können grundsätzlich bessere Entscheidungen über ihr Leben treffen als eine Autorität von außerhalb, wie etwa ein Schiedsrichter.
  4. Menschen treffen vollständigere und deshalb bessere Entscheidungen, wenn sie Gefühle, die durch Konflikte entstanden sind, bewusst wahrnehmen und in die Entscheidungen integrieren.
  5. Verhandlungen sind eher erfolgreich, wenn die Streitparteien ihre Beziehung nach dem Streit fortsetzen müssen, als wenn sie danach keine Beziehung mehr zueinander haben.
  6. Die an einer Übereinkunft Beteiligten halten sich eher daran, wenn sie für das Ergebnis selbst verantwortlich sind und den Prozess, der zur Übereinkunft geführt hat, akzeptieren.
  7. Der neutrale und vertrauensvolle Charakter der Mediationssitzung ermutigt, daran teilzunehmen.
  8. Die in der Mediation erworbenen Verhandlungskompetenzen sind nützlich, um zukünftig Konflikte konstruktiv zu bewältigen.

Allgemeine Voraussetzungen

Freiwilligkeit

Mediation ist ein Verfahren, das auf absoluter Freiwilligkeit basiert. Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können gemäß § 1 ZivMediatG die Mediation jederzeit abbrechen. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten ein echtes Interesse an der Lösung des Konfliktes haben.

Verschwiegenheit

Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18 ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt und können vor Gericht auch nicht als Zeugen vernommen werden. Auch die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Ergebnisoffenheit

Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.

Allparteilichkeit

Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.

Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden:

  • das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik: Ziel der Methode ist eine konstruktive und friedliche Einigung in Konfliktsituationen mit einem Win-Win-Ergebnis. Die Methode geht über klassische Kompromisse hinaus. Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, wobei über die sachliche Übereinkunft hinaus auch für beide Verhandlungsseiten die Qualität der persönlichen Beziehungen gewahrt bleiben soll.
  • die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip: Der Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.
  • die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl: Mit dem Phasenmodell der Eskalation legte Friedrich Glasl 1980 ein Modell vor, um Konflikte zu analysieren. Aus der Analyse können sich angemessene Reaktionen ergeben. In diesem Phasenmodell ist der Eskalationsprozess als eine Abwärtsbewegung dargestellt, im Sinne eines Strudels oder Sogs nach untern. Das Modell ist mit neun Stufen gezeichnet, die jeweils von einer Stufe zur anderen ein weiteres Gewaltniveau mit den dazugehörigen Handlungs- und Verhaltensmustern betreten.