Geförderte Familienmediation

Je nach Abhängigkeit der Anzahl ihrer Kinder und dem gemeinsamen Familieneinkommen besteht die Möglichkeit, eine vom Bundesministerium für Jugend und Familie angebotene Förderung für eine Mediation zu erhalten. Solche geförderten Familienmediationen kommen vor allem bei folgenden Themen in Frage: Trennung und Scheidung, Aufteilung des Vermögens, Unterhaltsansprüche sowie Sorge- und Kontaktrecht zu den Kindern.

Eine Besonderheit der geförderten Familienmediation besteht darin, dass sie stets als Co-Mediation durchgeführt wird. Dabei werden Sie von zwei Mediatoren aus unterschiedlichen Quellberufen unterstützt, wobei ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung und der andere Mediator eine juristische Ausbildung aufweisen muss. Nur in einer solchen Zusammensetzung ist eine geförderte Familienmediation möglich. 

geförderte Familienmediation

Sämtliche Mediatoren der Streitschlichter sind

Je nach Problemstellung können wir das für Sie geeignetste Mediationsteam zusammenstellen.

Ob in Ihrem Fall eine geförderte Familienmediation in Frage kommt, klären wir vorab mit Ihnen ab.

Sie müssen dafür zu Beginn der Mediation Ihr Netto-Einkommen durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen. Je nach Höhe ihres gesamten Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Familienministerium einen Zuschuss, sodass lediglich ein geringer Selbstbehalt zu zahlen ist. Die Höhe des Selbstbehaltes können wir für Sie errechnen. Sie bezahlen pro Mediationsstunde lediglich diesen Selbstbehalt. Den geförderten Zuschuss durch das Familienministerium wickeln wir Mediatoren mit dem österreichischen Verein für Co-Mediation und dem Familienministerium direkt ab.

Die aktuellen Tarifsätze der geförderten Familienmediation sowie die Höhe der Selbstbehalte finden Sie in der Tariftabelle.

Weiters finden Sie hier die Richtlinien zur Förderung der Mediation.