Mediation erklärt

 

Unter dem Begriff Mediation (lateinisch „Vermittlung“) versteht man ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Einfach erklärt bedeutet das, dass die Konfliktparteien (die Medianden) durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen wollen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern unterstützt die Medianden dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Informieren Sie sich welche Voraussetzungen für eine Mediation vorliegen müssen, bei welchen Themen eine Mediation grundsätzlich möglich ist, wie der Ablauf der Mediation vonstatten geht und was das erklärte Zeil der Mediation ist.

 

Ihr persönlicher Vorteil durch Mediation:

 

  • Im Vergleich zu Gerichtsverfahren spart Mediation Zeit und Geld.
  • Ihre ganz speziellen Interessen und Bedürfnisse, die in Gerichtsverfahren größtenteils unbeachtet bleiben, werden berücksichtigt.
  • Es werden tragfähige Lösungen erarbeitet.
  • Mitbestimmung vom Anfang bis zum Schluss.
  • Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten.

Mediationsziel

 

Das Mediationsziel ist die Lösung eines Konfliktes sowie das Entwickeln von gemeinsamen und nachhaltigen Lösungen – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Ihre persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit und fairem Ausgleich müssen sich in diesem Mediationsergebnis wiederspiegeln. Als Mediatoren unterstützen wir Sie durch allparteiliche und neutrale Steuerung des Ablaufs und der Kommunikation. Wir sind dabei weder Berater, noch nehmen wir Bewertungen Ihrer selbst gefundenen Lösungen vor. Wir sind für den Ablauf, Sie für den Inhalt und die Lösungen zuständig.

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren steht nicht die Frage nach einer eventuellen Schuld im Vordergrund. Auch Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation von therapeutischen Verfahren ab. Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung; der Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:

 

  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.

Voraussetzungen

  • Während der Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen. Alle beauftragten Rechtsanwälte müssen angewiesen werden, laufende Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen. Unvertretene Parteien können jederzeit ein „Ruhen des Verfahrens“ bekannt geben.
  • Alle notwendigen und relevanten Informationen werden von den beteiligten Parteien offen dargelegt. Die Gültigkeit einer abschließenden Mediationsvereinbarungen ist davon abhängig, ob alle wesentlichen und wichtigen Informationen offengelegt werden.
  • Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden. Im Fall eines Prozesses nach einer gescheiterten Mediation kann und darf der Mediator gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen (Verschwiegenheitspflicht).
  • Bedrohungen und körperliche Gewalt führen unmittelbar zum Abbruch der Mediation. Auch der Gesprächston darf keinen Zweifel am grundsätzlichen Respekt gegenüber den beteiligten Personen lassen.
  • In Absprache mit dem Mediator hat jeder Beteiligte das Recht, wie auch die Pflicht, sich darüber zu informieren, welche Interessen und Bedürfnisse in der gängigen Rechtsprechung erfüllt werden und welche Konsequenzen seine Entscheidungen haben könnten.
  • Jeder der Mediationsbeteiligten, die Medianden, aber auch der Mediator, haben jederzeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
  • Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich alle Beteiligten gemeinsam. Einzelgespräche finden ohne ausdrückliche vorherige Absprache nicht statt.
  • Die Mediationskosten werden vorab abgesprochen und sollen von den Parteien in angemessenen Teilen tunlichst gemeinsam bezahlt werden. Die Anteile sowie Zahlungstermine werden schriftlich in der Mediationsvereinbarung festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiter der Streitschlichter darauf achten, dass sich sämtliche Beteiligten an die Voraussetzungen halten. Nur dann ist eine nachhaltige und konstruktive Lösung möglich.

 

Ablauf der Mediation

 

Vorgespräch: Abklärung, ob eine Mediation überhaupt sinnvoll ist. Beim Wunsch nach einer geförderten Familienmediation, berechnen wir gerne die Kosten eines allfälligen Selbstbehaltes.

Phase I: Wie wollen wir miteinander arbeiten?

  • Klärung der Rahmenbedingungen
  • Definition des Ziels der Mediation
  • Abschluss einer Mediationsvereinbarung

Phase II: Worum geht es genau?

  • Darstellung des Konfliktes aus Sicht der Medianten
  • Themensammlung

Phase III: Was ist Ihnen dabei jeweils wichtig?

  • Bearbeitung der einzelnen Themen
  • Bedürfnisse, Hintergründe sammeln

Phase IV: Was ist denn alles denkbar? Was ist machbar?

  • Lösungsoptionen entwickeln
  • Ideen sammeln

Phase V: So wollen wir es machen!

  • Vereinbarungen schriftlich festhalten
  • Maßnahmen sichern

 

Nachbesprechung: oft ist ein Gespräch ein paar Wochen nach Abschluss der Mediation sinnvoll, um erarbeitete Lösungen noch einmal zu überprüfen und zu sichern. Auch helfen wir Ihnen gerne mit der konkreten Umsetzung Ihrer gefundenen Lösungen.

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Mediationsthemen

 Mediation ist in folgenden Bereichen möglich:

– im Familienbereich

– im Nachbarschaftsbereich

– am Arbeits- und Ausbildungsplatz

– Lösung von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen

 

Eine  umfangreichere Übersicht inklusive ausführlicher Beschreibung der einzelnen Mediationsthemen, die durch das Team der Streitschlichter für Sie angeboten werden, finden Sie hier.

 

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