Abgrenzung der Mediation zu anderen Einrichtungen

Eine Abgrenzung der Mediation, welche zwar ein Verfahren darstellt, jedoch keine Institution wie ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Schlichtungsstelle darstellt, ist besonderer Bedeutung beizumessen. Denn im Vergleich zu derartigen Institutionen bieten die Mediation eine Vielzahl an Vorteilen. Ein kurzer Überblick soll dies veranschaulichen.

Abgrenzung-Mediation

Vorteile der Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren auf einem Blick:

MediationGerichtsverhandlung
Entscheidungsträgerdie Parteiender Richter
Art des Verfahrensfreiweillig und selbstbestimmtunfreiwillig und fremdbestimmt
Auswahl des Vermittlersselbstbestimmtkeine Wahlmöglichkeit
ExpertenwissenVermittlungsexperteRechtsexperte
Dauer im Durchschnittmehrere Tagewenige bis mehrere Monate
Zeit bis VerfahrensbeginnWenige WochenWochen bis Monate
KostenHonorar des MediatorsHonorar des Anwalts plus Gerichtskosten
KonfliktlösungGewinn/GewinnVerlust/Gewinn oder Verlust/Verlust
FokusZukunft - lösungsorientiertVergangenheit - ein Schuldiger wird gesucht
Stilkooperativbestimmt
Ergebnisgemeinsam erarbeitetvom Richter/Prozessrecht vorgegeben
Zufriedenheithochgering bis frustrierend
Emotionales ResultatSpannung aufgehobenSpannung bleibt bis hin zu verschärft
Nachhaltigkeithoch, da selbst erarbeitetgering, da fremdbestimmt und oft Verlust- statt Gewinnsituation

Es ist für verschiedenste Institutionen (Gerichte, Schiedsverfahren) möglich, sich der Mediation als Verfahren zu bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind.

Das Prinzip bleibt unverändert: vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht.

Ebenso hat eine Abgrenzung der Mediation mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle zu erfolgen, deren Tätigkeit ebenso nicht vergleichbar ist.

Zuletzt ist Mediation auch von jeglicher Form einer Psychotherapie abzugrenzen. Psychotherapie bezeichnet allgemein die gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen und/oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln. Die Mediation findet Ihre Grenzen dort, wo psychische Störungen mit Krankheitswert bei Medianden hervorkommen. In diesem Fall können wir Ihnen nur entsprechende weiterführende Stellen empfehlen und die Mediation in weiterer Folge abbrechen. Entsprechende Anlaufstellen finden Sie hier.

Im engeren Sinne läuft Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den (Kommunikations-)Prozess strukturierenden und moderierenden Person(en) mit (allen) beteiligten Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die unterstützende Arbeit mit einer einzelnen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.